Förderung von Unternehmensberatungen über den Europäischen Sozialfond
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen, können Zuschüsse für Beratungsleistungen beantragen. Gefördert werden sowohl allgemeine als auch spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gefördert werden Beratungskosten in Höhe von 50 bzw. 75 % bis maximal 1.500 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Zuschuss für Gründercoaching vom Europäischen Sozialfond
Unternehmen deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro beim Europäischen Sozialfond beantragen. Die Unternehmen erhalten eine Förderung von 50 %, Unternehmen die aus einer Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden, können in ihrem ersten Jahr nach der Gründung eine Förderung von 90 % erhalten. Für das Gründercoaching qualifizierte Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet.

Den Online Antrag für das Gründercoaching finden Sie auf den Seiten der KfW Mittelstandsbank.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Unter dem Motto "Impulse für Wachstum" soll die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig unterstützt und ein Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden. Eine Förderung besteht für Kooperationsprojekte zwischen KMU und KMU, einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU und externe Management- und Organisationsleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer KMU.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter:
www.zim-bmwi.de

Förderung der Beratung von KMU zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz
Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist die Deutsche Materialeffizienzagentur (demea) entstanden, dessen einzelbetriebliche Beratung zur Verbesserung der Materialeffizienz das BMWi fördert. Externe
Berater aus dem Beraterpool der demea besitzen die erforderlichen Kompetenzen, um Einsparpotenziale beim Materialeinsatz  erkennen, lokalisieren und bewerten zu können. Die Berater sind neutral, für die speziellen Arbeiten geschult und besitzen KMU- Erfahrung. Der Gesamtbetrag der Förderung kann bis zu 100.000 Euro betragen. Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, bei denen eine hohe, zuverlässige, zeitnahe und messbare absolute Ergebnissteigerung zu
erwarten ist.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter www.materialeffizienz.de

Förderung der Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen durch den Europäischen Sozialfond
Gefördert werden Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeiter, die in Kooperation mit Kindertagesstätten Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder einrichten. Eine Kooperation im Sinne des Förderprogramms gestaltet sich wie folgt: Die
Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung der neuen Plätze für die Beschäftigtenkinder und die Träger stellen diese Plätze in ihren Einrichtungen zur Verfügung.

Weitere Informationen und den Online-Antrag erhalten Sie auf den Kampagnen-Seiten des Bundesfamilienministeriums.

Bundesprogramm Energieeffizienz
Im Rahmen dieser Initiative haben das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eine Richtlinie veröffentlicht, die
investive Maßnahmen in Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Produkte fördert, die der Erhaltung und Verbesserung der
natürlichen Umwelt durch Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen und auf diesem Weg gleichzeitig der Senkung der Energie bedingten Kosten dienen.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Förderung von Unternehmen, die erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung einsetzen
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Jahr 2020 insgesamt 14 Prozent der genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen und Freiberufler, die erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung einsetzen wollen, vom Staat gefördert. Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Tiefengeothermie und Biomasse, große Solarkollektoranlagen, Nahwärmenetze und große Wärmespeicher, die aus
erneuerbaren Energien gespeist werden, Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen.

Weitere Informationen zu dieser sowie weiteren Förderungen im Bereich erneuerbare Energien erhalten Sie im Erneuerbare Energien Portal des BMU und in der Broschüre Fördergeld für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.